Dr. Thorsten Wetzling, Leiter des Privacy Project der stiftung neue verantwortung, analysiert den Stellenwert der G10-Kommission im derzeitigen Kontrollsystem und die Schwierigkeiten, die sich aus der aktuellen Situation für die Effektivität der Kontrolle ergeben. Demnach besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Bedeutung der Kommission für den Grundrechtsschutz und ihren tatsächlichen Möglichkeiten. Innerhalb der politischen Reformdebatte hat die Frage, wie die Rolle der G10-Kommission in Zukunft ausgestaltet sein soll, daher besonderes Gewicht. Anhand von Beispielen aus anderen europäischen Staaten erörtert Thorsten Wetzling, welche erprobten Verfahrensweisen auch für Deutschland denkbar wären und an welchen Punkten diese an das hiesige Rechtssystem angepasst werden müssten.
Der Vortrag wurde am 10. Mai 2016 im Rahmen der Veranstaltung „Grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes“ gehalten.
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