Der Blog der Kampagne „ausgeschnüffelt! Verfassungsschutz abschaffen“ sammelt die Skandale um die Aktivitäten der Verfassungschutzbehörden seit 1953 – von mit Sprengstoff ausgestatteten V-Leuten (1982) über die Listung von KZ-Überlebenden als „Linksextremisten“ (2010) bis hin zum andauernden NSU-Skandal.
Dieser Beitrag ist lediglich ein „Worst Of“ aus der umfangreichen Sammlung an Skandalen. Ein Klick auf die Jahreszahl führt zum entsprechenden Eintrag in der Chronik mit ausführlicheren Informationen und Quellen.
2011 bis heute: Nichts gesehen, nichts gehört: NSU – Komplex
Der Verfassungsschutz war in etliche Skandale verwickelt. Sein vorläufiger und bis jetzt bekanntester Höhepunkt fand sich wohl im gesamten Komplex um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Trotz der vielen V-Leute im NSU-Umfeld stellte der Inlandsgeheimdienst in allen Jahren der Mordserie in seinem öffentlichen „Verfassungsschutzbericht“ keine rechtsterroristischen Strukturen fest. Nach der Selbstenttarnung der Terrorgruppe wurden in mehreren Verfassungsschutzämtern Akten geschreddert. Bis heute verweigern Zeugen des Geheimdienstes, wie der bei einem Mordfall anwesende Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme und der damalige Präsident des hessischen Verfassungsschutzes, in Untersuchungsausschüssen und im NSU-Prozess die Aussage oder haben erhebliche Gedächtnislücken.
2010 – Bayerischer Verfassungsschutz führt KZ-Überlebenden als „Linksextremist“ in seinem Jahresbericht 2010 auf
Ernst Grube wurde 1945 zusammen mit seinen Geschwistern und seiner Mutter in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. Er überlebt die NS-Zeit und das KZ und egagiert sich seit Jahren ehrenamtlich als Zeitzeuge an Schulen. Der heute 82-jährige erhielt dafür bereits den Verdienstorden der Stadt München. Weil Grube Mitglied in der Vereinigung der Verfolgten der Naziregimes und im Bund der Antifaschisten und Antifaschistinnen ist, führte ihn der Verfassungsschutz Bayern 2010 in seinem Jahresbericht als „Linksextremist“ an. Aufgrund von Protest aus Politik und Kirche stellte der Verfassungsschutz Bayern die Erwähnung und Beobachtung von Ernst Grube in den darauf folgenden Jahren ein.
2008 – Wie der Verfassungsschutz die Einbürgerung einer Politikerin der Linken verhindern wollte
Normalerweise dauert das Einbürgerungsverfahren in Deutschland ca. 6 Monate. Bei der Engländerin Jannine Hamilton hingegen waren es insgesamt 3 Jahre. Der Verfassungsschutz Niedersachsen legte ihr vermehrt Steine in den Weg, da er Bedenken gegen ihre Einbürgerung hatte – dies habe allerdings nichts mit ihrer Person zu tun (straffällig geworden ist sie nie) sondern sei einzig und allein dem Fakt zu verdanken, dass sie Mitglied der Linkspartei sei. Hamilton, in Niedersachsen aufgewachsen, war erst Mitglied der SPD, 2007 wechselte sie dann zur Linkspartei. Im selben Jahr beantragte sie die Einbürgerung, ein Prozess der erst 2010 erfolgreich abgeschlossen war- auch nur, weil es von mehreren Seiten Protest gegen die Einschätzung des Verfassungsschutzes gab. Heute ist Jannine Hamilton offziell Deutsche und Sprecherin der Linksfraktion in Kiel. Zwischen Februar 2008 und Januar 2010 hat der Verfassungsschutz in insgesamt fünf Stellungnahmen Bedenken gegen die Einbürgerung erhoben.
1992 – Bayerischer Verfassungsschutz kooperiert mit Waffenhändler
In einem Bericht der Illustrierten Bunten vom September 1992 hatte sich Manfred Eder als Waffenhändler und Gelegenheitsagent geoutet und über seine Geschäfte geplaudert. “Ständig informiert über seine Umtriebe“ so Eder, war das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Bisweilen sei er erst „auf Bitten“ der Verfassungsschutzbeamten tätig geworden.
1989 – Niedersächsischer Verfassungsschützer hat 13 Jahre als „Top-Spion“ für die Staatssicherheit gearbeitet
Wilhelm Balke war Leiter der Spionageabwehrabteilung beim niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz. Von 1977 bis zum Fall der Mauer 1989 hat er für die Stasi der DDR gearbeitet und dafür 245.000 DM erhalten, so sein Geständnis vor Oberlandgericht Zelle. Dort war er wegen Landesverrat in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit Bestechlichkeit angeklagt.
1987 – Geheimpapier zur Volkszählung
Die Humanistische Union veröffentlicht ein vom Niedersächsischen Verfassungsschutzpräsidenten Peter Frisch im Januar verfasstes Papier über den Widerstand gegen die Volkszählung. Darin kommt dieser zu dem Schluss, dass der Widerstand gegen die Volkszählung im Wesentlichen von politischen Extremisten, darunter die Grünen, der Bundesverband der Humanistischen Union, der Republikanische Anwaltsverein und der Bundesverband der Jungdemokraten initiiert wird. Um ein Übergreifen der Boykottbewegung auf die Mehrheit der Bevölkerung zu verhindern, empfiehlt er, Einfluss auf die Berichterstattung der Medien zu nehmen. Nach Jürgen Seifert, Vorsitzender der Humanistischen Union, überschreitet der Verfassungsschutz mit diesem Versuch der Einflussnahme auf die Berichterstattung die Grenzlinie, die einen Geheimdienst in einem demokratischen Rechtsstaat von einem Geheimdienst in einem totalitären System trennt.
Der stellvertretende Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Stefan Pelny (SPD) wird im April 1987 in den einstweiligen Ruhestand versetzt (gefeuert). Er hatte vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass der CSU Staatssekretär des Innenministeriums Carl-Dieter Spranger im Dezember 1984 vom Verfassungsschutz Berichte über angebliche linksextremistische Einflüsse auf die Grünen, besonders auf den Abgeordneten Otto Schilly angefordert hat.
Als neuer Vizepräsident wird der Leiter des niedersächsischen Verfassungsschutzes Peter Frisch berufen. Pelnys Beurteilung seines Nachfolgers: „Er tritt seit jeher für den Extremistenbeschluss ein, er rechtfertigt nach wie vor das absurde Unterfangen, mit Hilfe des Celler Lochs Kriminelle in die terroristische Szene einschleusen zu wollen, und er steht dem Datenschutz – um es vorsichtig zu formulieren – zurückhaltend gegenüber.“
1986 – V-Mann des niedersächsischen Verfassungsschutzes an Brandanschlag gegen Ausländer beteiligt
Ein ehemaliger Neonazi hat als V-Mann unter dem Decknamen Guhr im Jahr 1986 in der hannoverschen FAP und deren Abspaltung „Eisernes Kreuz“ (EK 1) für den niedersächsischen Verfassungsschutz Informationen gesammelt. Während dieser Tätigkeit beteiligte er sich auch an einem Brandanschlag auf ein von Ausländern bewohntes Haus. Für seine wöchentliche Berichte an den Verfassungsschutz erhielt er 300 DM monatlich.
Im Zuge der Affäre Tiedge wurden seit Herbst 1986 die Mitarbeiter des LfV Niedersachsen überwacht. Eine Observationsgruppe des LfV hatte die Gruppe von sieben „Gegenspionen“ bei der Observierung der Kollegen beobachtet und fotografiert.
1982 – Berliner Verfassungsschutz stattet V-Mann mit Sprengstoff aus
Es war ein Zufallsfund der vom Berliner Abgeordnetenhaus eingerichteten „Projektgruppe Schmücker“: fünf Kilogramm Sprengstoff in einem Depot beim Berliner Landesamt für Verfassungsschutz. Den Sprengstoff soll der V-Mann „Hain“ Anfang 1982 von Verfassungsschützern in Berlin bekommen haben“. In Griechenland habe er davon mehrere Kilogramm an “deutsche Extremisten“ übergeben. Später habe Hein den restlichen Sprengstoff dem Verfassungsschutz zurückgegeben.
Der Amtsleiter des Verfassungsschutzes hatte nach der Entdeckung vorgegeben, dass es sich bei dem Sprengstoff um eine Attrappe handelte. Doch wie die Polizei
, zu der der „Sprengstoff“ transportiert worden war, feststellen musste, handelt es sich um echten Sprengstoff, der bei Untersuchungen und Testversuchen „ganz schön „gerumst“ hätte.
1979 – Zusammenarbeit mit dem iranischen Geheimdienst
Wegen seiner Weigerung dem iranischen Geheimdienst SAVAK eine Liste von vom VfS oberservierten Mitgliedern der Schah-feindlichen Organisation CISNU zusammenzustellen
, wurde der Oberinspektor in der Abteilung Ausländerüberwachung, Hetz, strafversetzt. Hetz hatte das Verlangen mit der Begründung abgelehnt, daß sowohl die oberservierten Studenten als auch ihre Angehörigen im Iran gefährdet würden. Im Innenministerium wurde dazu erklärt, daß es sich offenbar um einen hausinternen Vorgang handelt, von dem das Ministerium keine Kenntnis erhalten habe.
Am 27.7.1978 verübten Mitarbeiter des Niedersächsischen LfV unter Hilfe der GSG 9 einen Sprengstoffanschlag auf die Strafvollzugsanstalt in Celle verübt, um eine Gefangenenbefreiung von Sigurt Debus vorzutäuschen und einen Informant in die RAF einzuschleusen. Öffentlichkeit und Strafverfolgungsbehörden wurden getäuscht, erst 1986 kamen die Hintergründe dank Medienrecherchen ans Licht, ein Untersuchungsausschuss wird eingesetzt. Verfassungsschützer Peter Frisch betonte, dass auch ein Sprengstoffanschlag durchaus ein „nachrichtendienstliches Mittel“ sein könne. In Zukunft wisse man nicht mehr „welche Anschläge von Terroristen und welche vom Staat zu verantworten sind“, urteilte daraufhin der damalige Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags Jürgen Trittin.
1975 – Verfassungsschutzmitarbeiter in der Neonazi-Szene
Verfassungsschutzmitarbeiter Hans-Dieter Lepzien war etwa seit 1975 am konspirativen Aufbau der amerikanischen NSDAP in der Bundesrepublik beteiligt. Er war mit dem Anführer der „Aktionsfront nationaler Sozialisten“ (ANS) Michael Kühnen freundschaftlich verbunden. Weiterhin war er an der Gründung der Neonazistischen Braunschweiger Otte-Bande beteiligt und hatte diese mit Waffen und Sprengstoff versorgt. Diese Gruppe war unter anderem verantwortlich für den Sprengstoffanschlag vom 21.10. 1977 auf das Amtsgericht Hannover. Im sogenannten Otte-Prozeß machte H. D. Lepzien seine Verbindungen zum Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen publik. Der Leiter des Amtes Helmut Jüllich mußte daraufhin seinen Hut nehmen. Lepzien wurde in diesem Prozeß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die er aufgrund eines Gnadenerlasses von Carl Carstens bis heute nicht anzutreten brauchte. Im Umfeld der rechtsradikalen Szene wurden noch weitere Namen von VfS-Mitarbeitern bekannt, die an Straftaten beteiligt waren.
1974 – Mord an Ulrich Schmücker
Am 5. Juli 1974 wird Ulrich Schmücker, Informant des West-Berliner Verfassungschutzes, an der Krummen Lanke in Berlin erschossen aufgefunden. An dieser Exekution schließt sich ein in der deutschen Rechtsgeschichte beispielloses Gerichtsverfahren an. Zum einen handelt es sich um den längstens Strafprozess in der Geschichte der Bundesrepublik (von 1976-1991). Zum anderen endete er mit der Einstellung des Verfahrens, da die Hintergründe aufgrund von Manipulation und Aktenverweigerung, insbesondere des LfV Berlin, nicht auf geklärt werden konnten.
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Kraushaar bilanzierte zu dem Fall im Jahr 2010: „Die Tatsache, dass es auch in vier Prozessen nicht gelungen ist, ihn [den Mord] zu klären und die Täter ebenso wie die dafür Verantwortlichen zu verurteilen, ist ein Schandfleck – nicht nur der bundesdeutschen Justiz, sondern des Rechtsstaates insgesamt.“
1973 – Zusammenarbeit mit der chilenischen Militärdiktatur
Klaus Ahrend, Sachbearbeiter des BfV, reiste auf Kosten des Amtes nach Chile, um sich von den chilenischen Geheimdiensten über die potentiellen Gegner der Militärdiktatur und deren Aktivitäten in der Bundesrepublik informieren zu lassen. Im BfV wurde den chilenischen Botschaftsangehörigen in Bonn misstraut, da sie noch unter der Regierung von Salvatore Alliendes entsandt worden waren.
1972 – Präsident des BfV Hermann Schrübbers war Staatsanwalt im Dritten Reich
Wenige Monate vor der Bundestagswahl wird bekannt, daß der Präsident des BfV, Hermann Schrübbers, im Dritten Reich Ankläger für politische Strafsachen gewesen ist. „Ich kann nichts Unsittliches an diesem Tatbestand als solchen finden“ so Schrübbers im Spiegel, „denn im Gerichtsgefängnis waren die gut aufgehoben und der Gestapo entzogen und deshalb konnte man das durchaus mit seinem Gewissen vereinbaren.“ Schrübbers wurde daraufhin vor seiner Pensionierung im November in den Ruhestand versetzt.
1969 – Falsche Verfassungsschutzinformationen über geplante SDS-Aktionen
In der Bundestagsdebatte über die Osterunruhen zitierte Bundesinnenminister Benda VfS-Informationen über eine SDS-Tagung im internationalen Freundschaftsheim Bückeburg, auf der über gewaltsame Aktionen diskutiert worden sei. Später stellte sich aber heraus, dass es eine solche Tagung gar nicht gegeben hatte. Benda entschuldigte sich schriftlich beim Leiter des Bückeburger Heimes, nicht jedoch beim SDS.
1964 – Beschäftigung von Nationalsozialisten
Im Zuge der Telefonabhöraffäre kam auch die Beschäftigung von ehemaligen Mitgliedern der SS, dem SD und der Gestapo ans Licht. So fand der Spiegel u.a. heraus, dass die Abhöraktion gegen den FDP-Finanzbeschaffer von Regierungsrat Erich Wenger (seit 1933 in der SS sowie Kriminaloberrat bei Kriegsende in der Gestapo) geleitet worden war, den der zuständige Leiter der Abteilung Dr. Troyka als „einen Spezialisten, einen Könner, sozusagen das beste Pferd im Stall“ bezeichnet hatte. Rücktrittsforderungen trat der Sprecher des Innenministeriums, Gebhard, mit der Begründung entgegen, „solche Leute könnten jetzt nicht mehr entlassen werden, weil ein nicht verantwortungsbares Sicherheitsrisiko eingegangen würde, wenn man gerade diese Leute auf die Straße setzte“ Zwar hatte schon Bundesinnenminister Schröder 1954 vor dem Bundestag seine demokratische Idealnorm für VfS-Mitarbeiter bekannt gegeben, doch gegen die Einstellung von Nazis keine Einwände erhoben. Auch sein Nachfolger Höcherl konstatierte, „es handelt sich hier zum Teil um Leute, mit denen man nicht zu Abend essen kann.“
Konsequenzen für die Personalpolitik hatte seine moralische Entrüstung jedoch nicht, so daß sein Nachfolger Bundesinnenminister Lücke 1966 im Bundestagsinnenausschuß mitteilen konnte, daß entgegen Höcherls Zusicherungen immer noch SS- und SD-Chargen im Amt arbeiten. Der Spiegel fasste konstantierte: „Unter den rund 800 Kölner Verfassungsschützern sind Leute, die den ganzen Tag zwar nicht mit dem Grundgesetz, wohl aber mit der SS-Blutgruppentätowierung unterm Arm herumlaufen“.
1963 – Telefonabhöraffäre oder: Verfassungsschützer und das Grundgesetz
Nach einem Spiegel-Bericht bekam das BfV von den alliierten Nachrichtendiensten auf Anfrage das Material von abgehörten Telefongesprächen und von geöffneten Briefen übermittelt. Darunter waren auch Telefongespräche eines FDP-Spendenbeschaffers, der dem BfV durch seine berufsbedingte Geschäftigkeit auffiel. Nachdem eine erste Observation keine weiteren Ergebnisse brachte, wandte sich das BfV mit der Bitte, die „erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, an die alliierten Geheimdienste. Hierauf wurden die angefragten Materialien übermittelt. Innenminister Höcherl äußerte sich zumächst: „Die Beamten in Köln handelten im Rahmen der Gesetze.“ (Spiegel
, Nr. 38, S. 19, 1963). Wenige Tage später sagte er jedoch im Gespräch mit der deutschen Presseagentur, dass die Angehörigen des Bundesamtes „nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm” herumlaufen, sondern dass sie zur Bekämpfung „1. des Linksradikalismus, 2. des Rechtsradikalismus und 3. zur Spionageabwehr” eingesetzt seien.
Der in Reaktion auf diese Vorfälle eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss kam 1964 zu dem Ergebnis, „daß Mißbräuche nicht festgestellt werden konnten, aber angesichts der organisatorischen Mißstände [im BfV] nicht ausgeschlossen werden können.“
1956 bis ? – V-Leute in der Kommunistenverfolgung
Spätestens nach dem Verbot der KPD 1956 brachten die VfS-Ämter in allen relevanten kommunistischen Organisationen an maßgeblicher Stellen ihre Informanten unter. So bestand z.B. die Mehrzahl der hauptamtlichen Instrukteure in der „Nationalen Front“ (NRW) aus Mitarbeitern des LfV. Die V-Leute säßen „in der Deutschen Friedensunion so dicht an dicht, daß die Partei zu keiner unkontrollierten Bewegung mehr fähig ist.“ (Spiegel Nr. 38, S. 28, 1963) Die starke Präsenz von V-Männern in diesen Organisationen führte teilweise dazu, daß z.B. die Spenden für einen Kampffond für die Legalität der KPD zu erheblichen Teilen aus dem VfS-Etat bezahlt werden mussten, damit die Vereinigungen überhaupt politisch überlebensfähig blieben.
1953 – Überwachung Berliner Abgeordneter
Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz obervierte Politiker aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Zu den Überwachten gehörte auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Vorname?? Lemmer. Dieser gab über den Berliner Verfassungsschutz zu Protokoll, nach seiner Ansicht würde „80% der Arbeit dieses Amtes darin bestehen, daß sich die Verfassungsschützer untereinander beschnüffelten. 15% ihrer Zeit mögen sie mit der Bespitzelung freiheitlich denkender Politiker verbracht haben und 5% mit wirklich sachlicher Tätigkeit.“