Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christoph Gusy befasst sich mit der Frage, welche Rechtsgrundlagen für die Überwachungstätigkeit der Nachrichtendienste herangezogen werden können und inwieweit diese in seiner Arbeit an Grundrechte gebunden ist. Da das Völkerrecht zu nachrichtendienstlichen Fragen weitgehend schweigt
, müssen zur Klärung dieser Probleme völkerrechtliche Menschenrechtsgarantien herangezogen werden. Hier bestehen jedoch gerade im angelsächsischen und im kontinentaleuropäischen Rechtsraum grundlegend unterschiedliche Auffassungen über deren Anwendbarkeit. Auch in Deutschland herrscht Uneinigkeit über die eigentliche Rechtsgrundlage der Auslandstätigkeiten des BND. Strittig ist in diesem Zusammenhang insbesondere die territoriale Geltung der Grundrechte und wie weit der grundrechtliche Schutz nicht-deutscher Staatsangehöriger im Ausland reicht. Christoph Gusy stellt hierzu die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen der Rechtssauffassung des BND gegenüber Nebraska 402 find phone , zeigt alternative Denkansätze auf und prüft deren Umsetzbarkeit ebenso wie die mit ihnen einhergehenden Schwierigkeiten.
Der Vortrag wurde am 10. Mai 2016 im Rahmen der Veranstaltung „Grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes“ gehalten.