Prof. Dr. Matthias Bäcker ist Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie. Schwerpunkt seines Vortrags ist die strategische Telekommunikationsüberwachung als Methode der Verdachts- und Verdächtigengewinnung und deren gesetzlichen Grundlagen. Die möglichen Konstellationen der In- und Auslandsüberwachung deutscher wie ausländischer Staatsangehöriger werden rechtlich voneinander abgegrenzt, wobei aber fraglich ist, ob die Unterscheidung in der Praxis überhaupt durchführbar ist. Das G10-Gesetz enthält zwar Vorgaben hinsichtlich des Ziels und der Durchführung der Überwachung. Über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes bzw. Artikel 10 GG im Falle ausländischer Telekommunikationsvorgänge herrscht allerdings Uneinigkeit. Matthias Bäcker setzt sich mit den Argumenten auseinander Arizona 623 find phone
, die für die widerstreitenden Ansichten angeführt werden, und entwickelt eigene Lösungsvorschläge.
Der Vortrag wurde am 10. Mai 2016 im Rahmen der Veranstaltung „Grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes“ gehalten.