Die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes – Rechtsgrundlagen und bestehende Regelungsdefizite
Die Rahmenbedingungen für eine Telekommunikationsüberwachung durch den BND legt das G10-Gesetz fest. Die G10-Kommission ist für die Kontrolle der Abhörmaßnahmen verantwortlich. Tatsächlich findet ein Großteil der Überwachungsmaßnahmen durch den BND außerhalb des Geltungsbereichs des G10-Gesetzes statt – und damit ohne jedwede Kontrollmechanismen.